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Chalerm: Drogenstraftäter sollen schneller hingerichtet werden

Bangkok. Der stellvertretende Premierminister Chalerm Yubamrung macht sich für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes stark. Die Berufungsverfahren von zum Tode verurteilten Drogenstraftätern soll verkürzt werden, um so ihre Hinrichtung zu beschleunigen.

Premierministerin Yinglak Chinnawat und ihr Stellvertreter Chalerm Yubamrung bei einer Drogen-Pressekonferenz

Premierministerin Yinglak Chinnawat und ihr Stellvertreter Chalerm Yubamrung bei einer Drogen-Pressekonferenz

Chalerm hatte bereits Ende Januar einen neuen Krieg gegen die Drogenkriminalität angekündigt. Die inländische Presse hatte sich in einem Artikel über die „Ähnlichkeit der Worte mit der seines Mentors Thaksin in Dubai“ gewundert.

Am 6. Februar hatte Chalerm seinen Vorschlag dem Generalsekretär des Büros des Staatsrates, Achporn Charuchinda, unterbreitet. Chalerm möchte, daß Drogenstraftäter, die bereits vom Strafgerichtshof zum Tode verurteilt wurden, keine Berufung mehr vor den Gerichten der Region 1 – 9 einlegen können.

Die Verurteilten sollen nur noch vor einem höheren Gericht Berufung einlegen können. Sollte auch dieses Gericht den Antrag des Straftäters ablehnen, soll ein klarer Zeitrahmen festgelegt werden, in dem der Verurteilte hingerichtet wird.

Damit will Chalerm erreichen, daß verurteilte Straftäter innerhalb kürzester Zeit hingerichtet werden und nicht noch monatelang Berufung einlegen können.

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